Nach längerer Ausarbeitung hat die Bundesregierung nun den Entwurf für das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) vorgelegt. Die Intention, die Beratung für Pflegebedürftige und Angehörige zu stärken oder anstelle bisher unterschiedlicher Einzelleistungen ein Budget für Leistungsberechtigte bereitzustellen, ist zu begrüßen. Ein Blick auf alle geplanten Maßnahmen verdeutlicht jedoch, dass das neue Gesetz – wenn es wie geplant Anfang Juli im Bundeskabinett verabschiedet wird – primär Einsparungen zu Lasten von pflegenden Angehörigen und insbesondere von Menschen im frühen Stadium einer Demenz mit sich bringen wird.
Dies ist umso gravierender, da fast 5 Millionen der insgesamt 5,7 Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland größtenteils (3,8 Millionen) zu Hause von pflegenden Angehörigen versorgt werden. Die geplante Absenkung der Rentenbeiträge für nicht erwerbstätige Pflegende, also pflegende Angehörige, um 30 %, der Wegfall der bisherigen Leistung der Verhinderungspflege und damit auch der Möglichkeit, unabhängig von akuten Notsituationen Ersatzpflegeleistungen finanziert zu bekommen, sowie die Streichung des bisherigen Entlastungsbetrages im Pflegegrad 1 führen im Ergebnis zu zusätzlichen Belastungen für pflegende Angehörige.
Wir schließen uns deshalb der Stellungnahme unseres Dachverbandes, der Deutschen Alzheimer Gesellschaft, voll und ganz an. Vielmehr fordern wir eine gebotene und seit Jahren überfällige verbesserte Unterstützung pflegender Angehöriger! Jörn Wieking, Geschäftsführer der Alzheimer Gesellschaft Hamburg e. V., empfiehlt, den vorliegenden Entwurf in dieser Form nicht zu verabschieden.
Zur Stellungnahme der Deutschen Alzheimer Gesellschaft zum PNOG








