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Testamentarische Verfügung und Kondolenzspende

Testamente

Sie können sich der dankbaren Erinnerung der Alzheimer Gesellschaft Hamburg e.V. und all derer, die durch sie Unterstützung und Hilfe erfahren, gewiss sein, wenn Sie die Alzheimer Gesellschaft Hamburg e.V. in Ihrem Testament bedenken. Sie unterstützen auf diese Weise auch nach Ihrem Tode noch eine gute Sache.

Was können Sie tun?

Sie können die Alzheimer Gesellschaft Hamburg e.V. mit einem Vermächtnis bedenken. Das heißt, Sie bestimmen in Ihrem Testament, dass die Alzheimer Gesellschaft Hamburg e.V. nach Ihrem Tod eine bestimmte Summe Geld oder bestimmte andere Vermögenswerte (Wertpapieranteile, Wohnungen etc.) erhält.

Wenn Sie keine nahen Verwandten oder andere Menschen haben, die Sie als Erben in Ihrem Testament einsetzen wollen, können Sie die Alzheimer Gesellschaft Hamburg e.V. auch als Erbin einsetzen. Das heißt, dass Ihr gesamtes Erbe zum Wohle der Arbeit der Alzheimer Gesellschaft Hamburg e.V. eingesetzt wird.

Wenn Sie Fragen zum Aufsetzen oder Ändern Ihres Testamentes haben, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Kondolenzspenden

Angehörige bitten statt zugedachter Blumen am Grab häufig auch um eine Spende für die Alzheimer Gesellschaft Hamburg e.V.. Für diese Kondolenzspenden sind wir im höchsten Maße dankbar. Wenn Sie Fragen dazu haben, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Ein Mustertext, der in einer Traueranzeige stehen könnte, lautet wie folgt:

Statt Blumen bitten wir um eine Spende für die Alzheimer Gesellschaft Hamburg e.V.
Konto-Nr. 1234 122 636 – BLZ 200 505 50 - Hamburger Sparkasse.


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